Das „Zigeunerlager“ Lackenbach (1940-1945)
Infolge des „Festsetzungserlasses“ vom 17. Oktober 1939, der den Roma und Sinti verbot, sich von ihrem Aufenthaltsort zu entfernen, kam es 1940 zur Errichtung von „Zigeuneranhaltelagern“. Diese nationalsozialistischen Lager dienten nicht nur als Zwangsarbeits- und Anhaltelager, sondern stellten auch eine Zwischenstation für die späteren Deportationen dar. Das bedeutendste und berüchtigtste dieser Lager in Österreich war das Lager Lackenbach (Bezirk Oberpullendorf im Burgenland), das am 23. November 1940 als „Zigeuneranhaltelager“ errichtet wurde und der Kriminalpolizeileitstelle Wien unterstand.
Die Roma und Sinti wurden in Lackenbach auf dem Gelände eines ehemaligen Gutshofs („Schaflerhof“) bei schlechtester Ernährung und unter katastrophalen hygienischen Bedingungen interniert. Diese Lagerbedingungen führten 1942 zu einer Fleckfieberepidemie, der viele Roma zum Opfer fielen. Die Häftlinge mussten außerhalb des Lagers Zwangsarbeit verrichten und wurden im Straßenbau, in der Forst- und Landwirtschaft auf Guts- und Bauernhöfen oder bei sonstigen Betrieben (Ziegelei, Seidenraupenzucht) eingesetzt und die Löhne von der Lagerleitung einbehalten. Zu den schrecklichen Lebensbedingungen im Lager kamen grausame Disziplinierungsmaßnahmen wie Prügelstrafen, Essensentzug oder stundenlanges Appellstehen und die ständige Angst vor Misshandlungen und der Überstellung in ein Konzentrationslager.
Die Gesamtzahl der 1940 bis 1945 vorwiegend aus dem Burgenland, zum Teil aber auch aus Oberösterreich, Tirol, Kärnten, Italien und dem KZ Mauthausen in Lackenbach eingelieferten „Zigeuner“ lässt sich heute nicht mehr exakt rekonstruieren. Die Annahmen reichen von 3210 bis über 4000 Personen, ein Drittel davon waren Kinder. Die Zahl der Lagerinsassen schwankte zwischen 200 und 900. Unmittelbar vor den Deportationen ins Ghetto Łódź/Litzmannstadt, denen alle der 2000 allein aus Lackenbach abtransportierten Roma zum Opfer fielen, erreichte die Zahl am 1. November 1941 sogar einen Höchststand von 2335 Personen.
In Lackenbach selbst kamen insgesamt mindestens 237 Personen aufgrund der Misshandlungen, Seuchen und harten Lagerbedingungen ums Leben; der Großteil der Häftlinge wurde von hier aus nach Łódź und ab 1943 nach Auschwitz deportiert. Die Befreiung des Lagers Lackenbach durch die sowjetische Armee im April 1945 erlebten schließlich nur wenige hundert Roma (300 bis 400 Häftlinge).
Dennoch wurde das Lager Lackenbach von den Nachkriegsbehörden lange Zeit nicht als Konzentrationslager anerkannt. Bis weit in die 1980er Jahre wurden den Überlebenden Entschädigungszahlungen mit dem Argument verwehrt, dass es sich bei diesem Lager nur um eine Einrichtung zur „vorbeugenden Verbrechensbekämpfung“ gehandelt habe. Auch ein Volksgerichtsverfahren gegen den besonders grausamen Lagerleiter Franz Langmüller sowie gegen drei Kapos, das erst auf die Initiative einiger ehemaliger Lagerinsassen eingeleitet wurde, endete 1948 mit einem äußerst milden Urteil, weil laut Gericht die belastenden „Aussagen der Zigeuner nur mit Vorsicht aufzunehmen“ seien. Langmüller wurde zu einer einjährigen Haftstrafe verurteilt, wurde aber schon nach wenigen Wochen wieder entlassen.
(Roman Urbaner)
Weiterführende Links:
Rombase:
Holocaust − Internierung und Deportation / Michael Teichmann
DÖW:
NS-Verbrechen an Roma und Sinti
Shoa.de: Das „Zigeunerlager“
Lackenbach im österreichischen Burgenland / Cornelia
Sulzbacher
Opferdatenbank/Burgenland:
Die Verfolgung der burgenländischen Roma

